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Chancen und Risiken der Niederlassung
Die mit einer Niederlassung verbundenen Chancen und Risiken ergeben sich zwingend aus dem Gesamtumfeld des
ärztlichen Berufes, den beruflichen Alternativen, den Änderungen der Rahmenbedingungen, legistischen
Maßnahmen oder unterschiedlichem Patientenverhalten etc.
Auf viele Änderungen des Umfelds kann sich der niedergelassene Arzt durch Fortbildungs-, Rationalisierungs- und
Marketingmaßnahmen einstellen, andere wiederum kann er nicht beeinflussen und unterliegt in vollem Umfang den
ausgelösten Konsequenzen. Darin sind auch die unternehmerischen Chancen und Risiken begründet.
Persönliche Voraussetzung des Unternehmers Arzt
Zum Thema „Arzt als Unternehmer“ ist in den letzten Jahren viel geschrieben worden. Warum? Die Praxisgründung
hat sich aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen sehr erschwert. Umso mehr tritt die unternehmerische
Qualität des Arztes in den Vordergrund.
Der Erfolg einer Arztpraxis wird entscheidend von den folgenden Faktoren bestimmt:
– Klugheit und Diplomatie mit Patienten, Geschäftspartnern, Öffentlichkeit und Kollegen, sprich Praxismarketing,
– richtige Auswahl und das rechtzeitige Einschalten von Kundenbetreuern in Standort-, Steuer-, Finanz- und
Rechtsfragen: Beratung,
– die geschickte Hand bei der Gewinnung, Auswahl, Führung und permanenten Motivation des eigenen
Personals: der Arzt als Arbeitgeber,
– der Blick für das am gewählten Standort passende Praxisführungskonzept.
Wie wird der „good will“ bewertet?
Der good will stellt den Marktwert einer Arztpraxis dar. Die Bewertung des good will sollte einem Fachmann überlassen
werden. Folgende Kriterien sind für den Marktwert maßgeblich:
– Durchschnittlicher Umsatz pro Quartal der letzten Jahre
– Standort der Praxis (großes Einzugsgebiet?)
– Kosten der Neueinrichtung einer Ordination
– Hatte der Vorgänger attraktive Leistungsangebote?
– Bleibt der Patientenstock nach der Übernahme erhalten?
– Können alle Kassenverträge übernommen werden?
– Bleibt die Höhe der Miete konstant?
– Was haben andere Ärzte für Praxisübernahmen bezahlt? |
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| Grundlagen der Standortwahl |
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Die Festlegung des Ortes einer Praxis ist eine langfristige Entscheidung. Umso mehr ist hier besondere Sorgfalt bei
der Entscheidungsfindung geboten. Welche Kriterien können zur Entscheidungsfindung herangezogen werden?
Ort der Niederlassung
– Sind Ordinationsräume und/oder eine Wohnung im Eigentum bereits vorhanden?
– Gibt es Nebenbeschäftigungen, die nicht aufgegeben werden wollen?
– Wie attraktiv sind bestimmte Orte oder Regionen?
– Praxis in der Stadt oder am Land?
– Ausbildungsmöglichkeiten für die Kinder?
– Nimmt die Bevölkerungszahl des Einzugsgebietes ab oder zu?
– Wie hoch ist die Arztdichte im Einzugsgebiet?
– Welche Vertragsmöglichkeiten bestehen mit den Krankenkassen?
– Wie ist die Bevölkerungsstruktur des in Frage kommenden Ortes?
– Sind die dort ansässigen Ärzte gut ausgelastet?
– Entfernung der nächsten Krankenanstalt?
– Bestehen Förderungen der Niederlassung durch Land oder Gemeinde?
– Besteht die Möglichkeit zur Führung einer Hausapotheke?
– Ist eine Gemeindearztstelle verfügbar?
– Gibt es Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten?
– Ist es möglich, eine bestehende Praxis zu übernehmen?
Praxisübernahme
Die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis mitsamt Inventar und Räumlichkeit ist ein enormer Startvorteil
gegenüber der Gründung eines neuen Standortes. Das gilt insbesondere für den städtischen Raum. Vor allem für
den Patienten ist Kontinuität in der Arztpraxis ein wesentlicher Faktor.
Voraussetzungen für eine Praxisübernahme:
– Einverständnis des Eigentümers der Praxisräume,
– Nachweis der Widmung der Räumlichkeiten für Praxis,
– Einigung mit dem abtretenden Arzt über Ablöse für Inventar und good will,
– Sicherstellung durch Kammer und Kasse für den Abschluss entsprechender Kassenverträge,
– Klarheit über die Weiterführung von Dienstverhältnissen der Praxismitarbeiter.
Die Höhe der Ablöse ist Sache von Verhandlungen. Auch die Ärztekammern beraten durchaus bei
Ablöseverhandlungen. Der große Vorteil der Praxisübernahme ist, dass vom ersten Tag an die vollen
Praxiseinnahmen zur Verfügung stehen. Der Finanzierungsaufwand der Praxisübernahme ist folglich geringer als die
Neugründung einer Arztpraxis. |
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