WER muss eine Steuererklärung abgeben? |
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1) Alter, Staatsbürgerschaft, Geschlecht etc. sind für die Begründung der Einkommensteuerpflicht
unbedeutend. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) unterliegen nicht der Einkommensteuer, sondern
der Körperschaftsteuer. Personengesellschaften sind keine Steuersubjekte, es werden die Gesellschafter
direkt besteuert.
2) Eine Person hat einen Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung benutzen kann und diese auch beibehalten
möchte. Ein (bloß gelegentlich benütztes) Untermietzimmer oder ein Ferienhaus kann
daher auch die unbeschränkte Steuerpflicht auslösen. Eine dauernd an andere Leute vermietete
Eigentumswohnung begründet für den Vermieter keinen Wohnsitz. Wenn eine Person einen
Wohnsitz in zwei Staaten hat, ist sie in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig. In solchen
Fällen gibt es so genannte Doppelbesteuerungsabkommen, welche die einzelnen Einkünfte einem
der beiden Staaten zur Besteuerung zuweisen und damit das Besteuerungsrecht des anderen Staates
beschränken.
3) Dazu gehören z.B. Einkünfte aus inländischem Kapitalvermögen (z.B. Erträge aus österreichischen
Aktien, GmbH-Anteilen), Mieteinkünfte aus in Österreich befindlichem Vermögen oder Einkünfte
aus einer in Österreich unterhaltenen Betriebsstätte.
4) Bei beschränkter Steuerpflicht unterliegen nur bestimmte inländische Einkünfte der Einkommensteuer
5) Bei unbeschränkter Steuerpflicht unterliegen sämtliche in- und ausländischen Einkünfte (Welteinkommen)
einer Person der Einkommensteuer. |
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