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WAS für eine Steuererklärung? 1)


 

 

1) Gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige (siehe Wer?). Wer einen Betriebsvermögensvergleich
macht (Bilanzierung), hat immer verpflichtend eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
2) Lohnsteuerpflichtige Einkünfte: Bezüge aus unselbständiger Tätigkeit (z.B. als Arbeiter, Angestellter,
Beamter aber auch als Pensionist).
3) Andere Einkünfte: dies sind hier alle anderen Einkünfte außer die lohnsteuerpflichtigen Einkünfte
aus Punkt 2
4) Die Zusendung einer Steuererklärung durch das Finanzamt gilt als verpflichtende Aufforderung,
eine Erklärung abzugeben. In Abhängigkeit von Ihren Einkünften erhalten Sie entweder eine Einkommensteuererklärung
(E 1) oder eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (L 1).
5) Sie müssen keine Steuererklärung abgeben, aber Sie dürfen – Sie können also nur gewinnen.

 

 

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