Bis wohin zahle ich nichts?
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Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht darüber, wie viel Sie durchschnittlich
pro Monat verdienen können, ohne Sozialversicherung oder Steuern zu zahlen.
Bei dieser Übersicht ist zu beachten, dass sie nicht alle individuellen Verhältnisse
berücksichtigt, sondern bestimmte Annahmen zugrunde legt (mehr dazu im
Anschluss an die Tabellen).
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Zugrunde gelegte Annahmen
Angestellte/Arbeiter: Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von 12 Monatsgehältern plus 2 Monatsgehälter Sonderzahlungen.
Die Werbungskostenpauschale
sowie der Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrag werden miteinbezogen.
Freie Dienstnehmer: Es wird von einem Bezug von 12 Monatsgehältern ausgegangen.
Weiters wird angenommen, dass der freie Dienstnehmer die Betriebsausgabenpauschale
in Höhe von 12 % und die Sonderausgabenpauschale
in Höhe von 60 Euro für die Berechnung der Steuer in Anspruch genommen hat,
tatsächlich aber keine Ausgaben zu leisten hat.
Gewerbetreibende: Die Berechnung der Sozialversicherung erfolgt für Selbständige
mit Gewerbeschein. Die Dienstgeberkosten stellen jenen Betrag dar, den der Selbständige
für seine Leistung seinem Auftraggeber in Rechnung stellt. Es wird unterstellt,
dass der Selbständige die Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 12 % und
die Sonderausgabenpauschale in Höhe von 60 Euro in Anspruch genommen hat.
Neue Selbständige: Es wird unterstellt, dass der neue Selbständige die Betriebsausgabenpauschale
in Höhe von 12 % und die Sonderausgabenpauschale
in Höhe von 60 Euro in Anspruch genommen hat. |
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