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Berechnungsmodus

Die Berechnung erfolgt für Angestellte auf Grundlage von 12 Monatsgehältern plus 2 Monatsgehälter Sonderzahlungen, wenn keine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen vorliegen. Weiters ist in diesem Berechnungsmodell eine allfällige Negativsteuer nicht berücksichtigt. Die ausgewiesene Steuer beträgt daher in diesem Fall 0.
Die Dienstgeberkosten setzen sich aus dem Dienstgeberanteil bei der Sozialversicherung, der KommSt (3% vom Bruttolohn), dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,5% vom Bruttolohn) und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (0,4% vom Bruttolohn) zusammen.

 

 

Technische Hinweise


Für die Verwendung des Rechners benötigen Sie Java. Um den Hilfetext und die Druckansicht anzuzeigen muss JavaScript in ihrem Browser aktiviert sein.

Die aktuellste Java Version finden sie unter

http://java.com/en/download/windows_xpi.jsp

 
Hinweise zur Berechnung

Die Berechnung beruht auf allgemeinen Annahmen, was zu einem näherungsweisen Ergebnis führt. Daher können sich bei der Miteinbeziehung individueller Verhältnisse abweichende Beträge ergeben. Für die Ergebnisse kann keine Gewähr übernommen werden.
 

 
 

 

 

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